Compliance-Hinweis Schulfotografie

Stand 2025

Warum rechtssichere Zusammenarbeit wichtig ist


Transparenz und Vertrauen sind die Grundlage jeder guten Zusammenarbeit – besonders, wenn es um Schulfotografie geht.
Als Fotograf für Schulen und Kindergärten lege ich großen Wert darauf, dass alle Abläufe rechtlich einwandfrei und nachvollziehbar gestaltet sind.
Dieser Abschnitt erklärt, warum bestimmte Gepflogenheiten – etwa Umsatzbeteiligungen, Geschenke oder kostenlose Leistungen – rechtlich problematisch sein können und weshalb ich konsequent darauf verzichte.

1. Rechtlicher Hintergrund

Lehrkräfte und Schulleitungen öffentlicher Schulen gelten gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB als Amtsträger und unterliegen damit den strafrechtlichen Vorschriften der §§ 331 ff. StGB (Vorteilsannahme und Bestechlichkeit).
Nach diesen Bestimmungen ist es untersagt, im Zusammenhang mit einer dienstlichen Handlung – etwa der Beauftragung oder Durchführung eines Fototags – Geld, Sachleistungen oder sonstige Vorteile anzunehmen oder zu gewähren.
Schon der Anschein einer Beeinflussung oder Käuflichkeit genügt, um den Tatbestand zu erfüllen.
Der Bundesgerichtshof (3 StR 492/10) hat 2011 klargestellt, dass bereits das Anbieten eines Vorteils, der eine Entscheidung über einen Fotoauftrag begünstigen könnte, den Straftatbestand der Bestechung erfüllen kann.


2. Was das in der Praxis bedeutet

Keine Gegenleistungen oder Umsatzbeteiligungen

Schulen und Fördervereine dürfen keine geldwerten Vorteile im Zusammenhang mit Fotoaufträgen annehmen.
Ich verzichte daher vollständig auf Spenden, Provisionen oder Sachzuwendungen – unabhängig von der Schulform oder Auftragsgröße.

Schülerausweise

Schülerausweise können regulär käuflich erworben werden.
Die Preise liegen im marktüblichen Bereich und werden ordnungsgemäß abgerechnet.
Kostenlose oder rabattierte Ausgaben im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe wären rechtlich unzulässig.

Digitale Lehrer- und Klassenfotos

Digitale Dateien werden – sofern vereinbart – ausschließlich für schulinterne Zwecke (z. B. Jahrbuch, Aushänge, Verwaltung, Archivierung) zur Verfügung gestellt.
Abzüge müssen immer käuflich erworben werden.

3. Warum dieser Ansatz wichtig ist

Diese Vorgehensweise schützt alle Beteiligten – Schulen, Lehrkräfte und Fotografen – vor Missverständnissen oder dem Verdacht einer Vorteilsannahme.
Sie schafft klare Verhältnisse, stärkt das Vertrauen und sorgt dafür, dass die Zusammenarbeit rechtssicher, professionell und transparent bleibt